Im Vorwort des Leiters des Kirchengerichts, Offizial P. Dr. Rainer Autsch SAC, heißt es: „Jede kirchlich geschlossene Ehe gilt im katholischen Eheverständnis als grundsätzlich unauflöslich. Eine zivile Ehescheidung hat darauf keinen Einfluss. In der Lebenswirklichkeit aber gehören Trennungen zur Realität, und auch, dass Menschen eine neue Partnerin oder einen neuen Partner ebenfalls kirchlich heiraten möchten. Andere wollen mit ihrer Ehe innerlich komplett abschließen, um für sich einen Neuanfang zu machen. Das kann mit der Kirche möglich sein. Dafür muss die Ehe für nichtig erklärt oder aufgelöst werden. Wir hoffen, die folgenden Informationen zu einem Ehenichtigkeitsverfahren sind für Sie hilfreich.“
Das Offizialat des Bistums Münster ist für Ehenichtigkeitsverfahren für die Bistümer Münster und Essen zuständig.
Ausführliche Informationen rund um das Thema gibt es im Internet auf der Website des Kirchengerichts Münster unter www.dioezesangericht.de