Kirchenausschuss St. Jakobus

Informationen über Aufgaben und Besetzung des Kirchenausschusses

In unserer Pfarrgemeinde St. Jakobus, Saterland, setzt sich der Kirchenausschuss zusammen aus 12 gewählten Mitgliedern. Um eine gerechte Verteilung für alle vier Gemeindeteile zu bekommen, wurde eine Kontingentierung beantragt und vom Offizialat genehmigt, sodass aus jedem Ort mindestens zwei Mitglieder im Kirchenausschuss vertreten sind, weitere sind durch Wahl möglich. Kraft Amtes ist Pfarrer Ludger Fischer als leitender Pfarrer unserer Pfarrgemeinde der Vorsitzende des Kirchenausschusses. Außerdem gehört Georg Pugge als Vorsitzender des Pfarreirates ebenfalls dem Kirchenausschuss an.

Der Kirchenausschuss ist für die Finanzen und die Verwaltungsaufgaben einer Kirchengemeinde zuständig. Weitere Aufgaben sind die Unterhaltung und Instandhaltung der Immobilien der Kirchengemeinde sowie die Verwaltung des kirchlichen Friedhofs. Außerdem ist der Kirchenausschuss auch Dienstgeber für alle Mitarbeiter einer Pfarrei. Der Kirchenausschuss ist rechtlich vorgeschrieben. Er ist die juristische Vertretung einer Pfarrgemeinde nach außen. Das heißt, nur er kann im Namen der Pfarrgemeinde Verträge abschließen – zum Beispiel mit Handwerkern, die Reparaturen an Kirchen oder Pfarrheimen ausführen. 

Die Aufgaben des Kirchenausschusses sind im  Vermögensverwaltungsgesetz festgelegt. Die wichtigsten sind: die Feststellung des Haushaltsplanes, die Prüfung der Jahresrechnung sowie die Führung des Vermögensverzeichnisses.